M-Riding

jedes Bike braucht das !!! 
 

AGB's 

  Allgemeine Geschäftsbedingungen und allgemeine Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der Firma Mriding.  

  § 1 Grundlegendes  


(1) Veranstalter der Mountainbike Touren, bei den Service-Leistungen und der Kaufberatung ist Mriding, Markus Myler, Pulverweg 59, 38678 Clausthal-Zellerfeld, nachfolgender Veranstalter oder Auftragnehmer genannt.  

(2) Diese Geschäfts- und Teilnahmebedingungen bilden die Grundlage für die Teilnahme an Veranstaltungen und für sämtliche Bike-Service-Leistungen einschließlich Kaufberatung sowie Lieferung von Ersatz- und/ oder Anbauteilen für Fahrräder.  

(3) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers/Kunden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform (Email, Brief, Fax) und sind direkt an Firma Mriding zu richten.  

(4) Die angegeben Preise sind Endpreise zzgl. Versandkosten. Gemäß §19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich nicht aus. 

  § 2 Teilnahme an Mountainbike Touren  

  (1) Mindestalter & andere persönliche Daten  

Um teilnehmen zu dürfen, muss der Teilnehmer das 18. Lebensjahr vollendet haben oder die schriftliche und von beiden Elternteilen unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern beibringen. Falsche oder unvollständige Angaben zur Person können nach Ermessen des Veranstalters je nach Schwere der Falschangabe, unabhängig, ob der Teilnehmer oder ein Dritter diese Falschangaben zu vertreten hat, zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Dies gilt auch insbesondere bei Falschangaben zum fahrerischen Können.  

  (2) Weisungsbefugnis und Kommunikation von Verhaltensregeln  

Vor und während einer Veranstaltung ist es dem Veranstalter gestattet, für die Teilnehmer bindende Verhaltensregeln festzulegen, die den ordnungsgemäßen und für alle Beteiligten sicheren Ablauf sicherstellen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen, die den Ablauf der Veranstaltung oder die Sicherheit von Teilnehmern gefährden, können zum Ausschluss des Teilnehmers führen. Die aus der Zuwiderhandlung resultierende Sanktion wird vom Veranstalter vor Ort nach persönlichem Ermessen unter Abwägung der Situation, der Natur des Verstoßes und der Einsichtigkeit des Teilnehmers getroffen. Teilnehmer sind zudem verpflichtet, jederzeit einen angemessenen und respektvollen Umgang untereinander, dem Veranstalter sowie etwaiger weiterer Personen, Anlagen und Einrichtungen gegenüber zu üben. Insbesondere verpflichten sich Teilnehmer, weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss an einer Mountainbike-Tour teilzunehmen. Eine Zuwiderhandlung kann nach freiem Ermessen des Veranstalters mit dem Tourausschluss sanktioniert werden.  

  (3) Ausschluss aus medizinischem Grund  

Der Veranstalter ist befugt, Teilnehmer vor und während einer Tour von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn eine weitere Teilnahme des Teilnehmers eine Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmers, anderen Teilnehmer oder des Veranstalters nicht unwahrscheinlich erscheinen lässt.  

  § 3 Besonderheiten der Teilnahme an Mountainbike Touren  

(1) Die Anmeldung erfolgt online über das Kontaktformular, per Telefon oder Email. Die Anmeldung (Angebot) wird erst wirksam durch die Anmeldebestätigung (Angebotsannahme) durch den Veranstalter.  

 (2) Die Buchung einer Tour ist personengebunden, die Teilnahme einer anderen Person, als der angemeldeten ist grundsätzlich ausgeschlossen.  

(3) Eine Rückzahlung der Kursgebühr bei Nichtteilnahme ist regelmäßig ausgeschlossen. Ist es einem Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich an der Tour teilzunehmen und weist er dies durch Vorlage eines ärztlichen Attestes eines Deutschland ansässigen Arztes nach, so werden 50% der Kursgebühren zurückerstattet. Erkrankt ein Teilnehmer zehn Tage vor Kursbeginn oder kürzer, werden 25% der Kursgebühr zurückerstattet.  

  (4) Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus, ist der Veranstalter zur Rückzahlung der Kursgebühr nur verpflichtet, wenn er den Ausfall zu vertreten hat. In Fällen von höherer Gewalt (z.B. Wetter), behördliche Anordnungen bzw. Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen und die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer beeinträchtigen könnten, obliegt es dem Veranstalter, eine geplante Tour zu verschieben, abzusagen oder abzuändern. Schadenersatzansprüche des Teilnehmers sind in Fällen höherer Gewalt ausgeschlossen.  

  (5) Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht. Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit der Veranstalter Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Mountainbike Touren, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Buchung einer Mountainbike Tour ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß II. 1. durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der Teilnahmegebühr.  

  § 4 Haftungsausschluss bei der Teilnahme an Mountainbike Touren  

  (1) Körperliche Risiken  

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es beim Fahrradfahren regelmäßig zu leichten Verletzungen kommen kann. Ihm ist ferner bekannt, dass auch mittlere und schwere Verletzungen bis hin zu dauerhaften Lähmungen und/oder Tod nicht ausgeschlossen werden können. Diese umfassen insbesondere Verstauchungen, Zerrungen, Frakturen, Überbelastung, Gehirnerschütterung, Wirbelsäulenverletzung, Herzinfarkt, Abschürfungen und sind keineswegs beschränkt darauf.  

Die körperlichen Risiken entstehen insbesondere beim Auf- und Absteigen, Fahren, Stehen, Springen, Freestyle, Balancieren, Berührung oder Zusammenstoß mit anderen Personen oder Gegenständen (z.B. Zusammenstoß mit anderen Teilnehmern), Berührung oder Zusammenstoß mit Kraftfahrzeugen oder Maschinen und Berührung mit natürlichen oder menschengemachten fixen Gegenständen, Unebenheiten der Straße oder der Oberfläche, Gefahren im Zusammenhang mit der Ausrüstung (z.B. kaputte, schadhafte oder unangemessene Kleidung und/oder Wettkampfausrüstung, unvorhergesehener Ausfall am Fahrrad, sowie schwierige Streckenbedingungen, wetterbedingte Risiken und sind keineswegs beschränkt auf Unfälle.  

Der Teilnehmer versichert, körperlich in der Lage zu sein, eine Mountainbike Tour abzuschließen bzw. bei sich abzeichnenden medizinischen Problemen umgehend den Veranstalter zu informieren und, sofern nötig, die Mountainbike Tour selbständig abzubrechen.  

Der Teilnehmer versichert, während der Mountainbike Tour einen respektvollen und auf Sicherheit bedachten Umgang mit den anderen Teilnehmern zu pflegen und jederzeit den Anweisungen des Veranstalters Folge zu leisten.  

 (2) Risiken persönlichen Eigentum  

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es im Rahmen der Mountainbike Tour zur Verschmutzung, Beschädigung und Zerstörung der getragenen Kleidung, Schutzausrüstung und des Fahrrads sowie anderer bei sich geführter Gegenstände (beispielsweise Handys und Smartphones) kommen kann.  

  (3) Haftungsbeschränkung  

Der Veranstalter haftet nur für Sach- und Vermögensschäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragshauptpflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person).  

Für Fälle von fahrlässig und nicht grob fahrlässig bedingten Personenschäden haftet der Veranstalter maximal bis zur Höhe der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. In Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit erstreckt sich die Haftung nicht auf unvorhersehbare und atypische Folgeschäden. Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa Transport und Betreuung ausgeschlossen.  

  § 5 Besonderheiten bei der Kaufberatung  

  (1) Preise  

  Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste.  

  (2) Kaufberatung  

Die Kaufberatung ist stets unverbindliche Empfehlung und ersetzt nicht den persönlichen Test des Kunden. Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass ein empfohlenes Rad die persönlichen Ansprüche eines Kunden letztendlich auch erfüllt. Dasselbe gilt für die empfohlenen ergonomischen Einstellungen eines Fahrrades.  

  (3) Zahlung  

Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig, spätesten jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.  

Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € erhoben.  

Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Bestellers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Auftrag beruht.  

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.  

  (4) Erweitertes Pfandrecht  

 Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.  

Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.  

  (5) Sachmangel  

1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmangelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.  

2. Ist Gegenstand des Auftrages die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.  

3. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Auftragnehmer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.  

 (6) Haftung  

1. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt.  

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung  

(ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Auftragnehmer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Auftragserteilung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Abnahme oder - bei Lieferungen herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen - nach Ablieferung des Auftragsgegenstandes Schadenersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend gemacht, gilt Folgendes: Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Auftragnehmers, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung abgedeckt ist.  

2. Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.  

3. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch eine leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt diesbezüglich für den Auftragnehmer geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.  

 4. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit  

(7) Widerruf 

RÜCKSENDUNGEN 

Sie verfügen als Käufer über eine Frist von 14 Tagen, ab Datum des Wareneingangs, für kostenfreie Rückerstattung von Artikeln; die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Sendungen per Nachnahme oder unfreie Sendungen („Porto zahlt Empfänger") werden abgelehnt. 

Die Waren müssen uns neu, unbenutzt, in einwandfreiem Zustand und in originaler Verpackung übersandt werden. Rücksendungen, die diese Kriterien nicht erfüllen werden nicht erstattet.  

Von der Rücknahme ausgeschlossen sind individuell angefertigte Waren oder selbst konfigurierte Räder der Firma Commencal

Um eine Rücksendung anzufordern, kontaktieren Sie uns bitte unter Angabe der Bestellnummer) und dem Grund der Rücksendung sowie Ihren Kontaktdaten und Verfügbarkeit 

  (8) Eigentumsvorbehalt  

Soweit eingebaute Zubehör- oder Ersatzteile nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.  

  § 7 Salvatorische Klausel  

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar erweisen, bleiben die übrigen Vertragsbedingungen und die Wirksamkeit der Vereinbarung hiervon unberührt.  

   § 8 Änderungsvorbehalt  

Dem Veranstalter ist es gestattet, die Teilnahmebedingungen einseitig auch nach Bestätigung zu modifizieren und anzupassen, wenn Teilnehmer dadurch nicht wider "Treu und Glauben" benachteiligt werden und eine Änderung notwendig erscheint. Gründe, die eine Änderung notwendig erscheinen lassen, sind vor allem Erfahrungswerte durch Veranstaltungen, die in Zukunft einen sichereren und geordneten Ablauf der Veranstaltung sicherstellen. Entsprechende Änderungen werden über die Website mriding.de oder per E-Mail mridingharz@gmail.com.de öffentlich gemacht.  

  § 9 Rechtsausschluss & Gerichtsstand  

Es gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen internationalen Privatrechts. Gerichtsstand ist Braunschweig. Deutschland.  

 Stand: August 2016 


 




 
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